Beitragsordnung

1. Beiträge für Gründungsmitglieder und fördernde Mitglieder

2. Fälligkeit

Der Beitrag ist jeweils für ein Geschäftsjahr, spätestens mit Ablauf des dritten Kalendermonats zu entrichten. Für eine Mitgliedschaft, die erst im Laufe eines Geschäftsjahres zustande kommt, wird je Mitgliedsmonat (Kalendermonat) des laufenden Geschäftsjahres als Mitgliedsbeitrag 1/12 des Jahresbeitrags abgerundet auf volle Euro spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Beginn der Mitgliedschaft fällig. Für die Mitgliedsgruppe B sind die Jahre 2013 / 2014 beitragsfrei.


3. Zahlungsweise

Überweisung auf das Konto der m-peG.

 

4. Mahnkosten

Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet.


5. Beginn der Gültigkeit

Diese Beitragsordnung ist ab dem 17.04.2013 gültig.